Heizungsanlage: GEG – Regelung

Was ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG)?

Das GEG ist eine Fusion von drei vorherigen Gesetzen: dem Energieeinsparungsgesetz (EnEG), der Energieeinsparverordnung (EnEV) und dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG). Es regelt die Anforderungen an Neubauten und Bestandsgebäude in Bezug auf die Energieeffizienz und den Einsatz erneuerbarer Energien.

Regelung für Neubauten in Neubaugebieten und Neubauten in Baulücken

Ab dem 1. Januar 2023 gelten für Neubauten verschärfte Anforderungen. Die Gebäude müssen einen hohen Standard an Energieeffizienz erfüllen, um den Energieverbrauch zu minimieren. Neubauten müssen eine sogenannte „Effizienzhaus-Stufe“ erreichen, die den Energiebedarf reduziert und den Einsatz erneuerbarer Energien fördert. Der Einsatz von fossilen Heizsystemen (z. B. Öl- oder Gasheizungen) ist unter bestimmten Bedingungen eingeschränkt, und die Installation von Wärmepumpen, Solarthermie oder Photovoltaikanlagen wird bevorzugt.

Regelung für Bestandsgebäude

In Bestandsgebäuden sowie Neubauten außerhalb von Neubaugebieten dürfen funktionierende Öl- und Gasheizungen weiterhin genutzt und auch neu installiert werden. Reparaturen an bestehenden Heizsystemen sind ebenfalls zulässig. Sollte eine Heizung jedoch nicht reparbierbar sein, kann eine neue Öl- oder Gasheizung eingebaut werden, beispielsweise als Hybridlösung in Kombination mit einer Wärmepumpe, Solarthermie oder grünen Gasen. Auch bei bestimmten Übergangsfristen bleibt der Einbau möglich. In Härtefällen kann eine Befreiung von der Pflicht zur Nutzung erneuerbarer Heiztechnologien gewährt werden.

Übergangsfristen
  • Ab dem 30. Juni 2026 werden klimafreundliche Energien beim Heizungswechsel in Großstädten mit über 100.000 Einwohnern und Einwohnerinnen Pflicht.
  • Ab dem 30. Juni 2028 gilt dies auch für kleinere Städte.
  • Abhängig von der jeweils kommunalen Wärmeplanung kann es allerdings frühere Fristen geben.

Grafik: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

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